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Sagen

136. Einem Todten gehört ein Licht

136. Einem Todten gehört ein Licht.

Zu Waldangelloch ließen einmal die Männer, welche bei einem Verstorbenen wachten, ihn in der Kammer dunkel liegen, während sie in der Nebenstube Karten spielten. Da rief in der Kammer eine Stimme dreimal: »Einem Todten gehört ein Licht!« Erschrocken eilten die Männer hinein, fanden aber Niemand, als den Verstorbenen ohne Lebenszeichen. Nunmehr hüteten sie sich, denselben ohne Licht zu lassen.

Quelle: Bernhard Baader: Neugesammelte Volkssagen aus dem Lande Baden und den angrenzenden Gegenden. Band 2, Karlsruhe 1859, S. 103.