766. Der wunderliche Erbsenhandel
766. Der wunderliche Erbsenhandel.
(S. v. Lersner I. S. 549.)
Im Jahre 1418 verkaufte ein gewisser Hederich an einen Weinschenk Namens Wolff Steinmetz ein Pferd, das 12 Gulden werth war, für Erbsen, dergestalt, daß, da das Pferd vier Hufeisen habe, jegliches Eisen aber 8 Nägel, im Ganzen also 32 Nägel, so solle ihm jener nur die Nägel bezahlen, also daß er für den ersten Nagel eine Erbse, für den zweiten 2, für den dritten 4, für den vierten 8 und so fort zu dupliren habe, so lange bis er die 32 Nägel bezahlt hätte. Dazu nahmen sie Zeugen des Kaufes und tranken darüber Weinkauf. Da sie nun die Erbsen rechneten, brachten sie mehr denn 5000 Achtel heraus, worüber sie vor Gericht gekommen sind und ist endlich durch der zwei Parteien Freunde und Doctoren die Sache verglichen und gütlich beigelegt worden, also daß Hederich für sein Pferd statt der Erbsen 80 Gulden bekam und hat der Wolff Steinmetz noch darüber 20 Gulden Unkosten und Geschenk angewendet, welches ihm Jedermann wohl gönnte, denn er war ein armer Steinmetz gewesen und durch Weinschenken sehr reich geworden. Die Rechnung aber ist folgende gewesen:
01065536
020131072
040262144
080524288
01601048576
03202097152
06404194304
012808388608
0256016777216
0512033554432
01024067108864
020480134217728
040960268435456
081920536870912
01638401073741824
03276802147483648
Summa4294967295
Quelle: Johann Georg Theodor Grässe: Sagenbuch des Preußischen Staates 1–2, Band 2, Glogau 1868/71, S. 684.