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Sagen

1006. Der Feuermann

1006. Der Feuermann.

(S. Mittheil. a. a. O. S. 392.)

Als Feuermänner müssen diejenigen nach ihrem Tode umgehen, welche in ihrem Leben Grenzsteine verrückt haben. Einstmals spukte ein solcher Feuermann auf der Remesloh an dem Heerwege, welcher von Osnabrück nach Minden führt und rief immerfort: »Wo soll ich ihn lassen?« Hiermit meinte er den Grenzstein, welchen er bei seinen Lebzeiten verrückt hatte, und jetzt nach seinem Tode tragen mußte. Ein Fuhrmann, welcher einst vorüberfuhr und diesen Ruf hörte, antwortete: »Wo Du ihn hergeholt hast!« und damit war der Feuermann erlöst.

Quelle: Johann Georg Theodor Grässe: Sagenbuch des Preußischen Staates 1–2, Band 2, Glogau 1868/71, S. 839.