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Sagen

183. Der unvergängliche Rosenstock

183. Der unvergängliche Rosenstock.

Auf dem Gotzenberge, zwischen Wolfhagen und Bründersen, steht ein wilder Rosenstock, der nach der Leute Gerede schon mehrmals umgerottet worden, aber immer wieder aufgeschossen ist. Damit hat es folgende Bewandniß: Es war einmal eine Magd eines schweren Verbrechens angeklagt und, ob sie gleich beharrlich ihre Unschuld betheuerte, für schuldig erklärt und zum Tode verurtheilt worden. Als sie darnach auf dem Gotzenberge anlangte, wo die Hinrichtung vor sich gehen sollte, sah sie einen wilden Rosenstock einsam auf der kahlen dürren Höhe stehen, und sprach zu den Leuten, die gefolgt waren: »So wahr ich unschuldig bin, so gewiß wird dieser Rosenstock nimmer vergehen!« Darauf wurde sie hingerichtet; der Rosenstock aber schlägt noch in jedem Frühjahre neu aus.

Mündlich.

Quelle: Karl Lyncker: Deutsche Sagen und Sitten in hessischen Gauen. Kassel 1854, S. 119-120.